Rechtssatz RS0115481
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115481
Entscheidungsdatum
24.04.2001
Rechtssatz
§ 137 Abs 2 ABGB beschränkt sich lediglich auf die Beziehungen zwischen Eltern und deren Kindern; er erstreckt sich hingegen nicht auf die Beziehungen zwischen Geschwistern, und somit namentlich auch nicht auf das Verhältnis der Beistandsverpflichtungen mehrerer Kinder ihren Eltern gegenüber.Paragraph 137, Absatz 2, ABGB beschränkt sich lediglich auf die Beziehungen zwischen Eltern und deren Kindern; er erstreckt sich hingegen nicht auf die Beziehungen zwischen Geschwistern, und somit namentlich auch nicht auf das Verhältnis der Beistandsverpflichtungen mehrerer Kinder ihren Eltern gegenüber.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115481
Dokumentnummer
JJR_20010424_OGH0002_0010OB00046_01Y0000_005