Rechtssatz RS0115597
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115597
Entscheidungsdatum
11.07.2001
Rechtssatz
Wird durch eine Vereinbarung über die Errichtung eines Gebäudes, die mit dem Grundstückseigentümer gesondert vom Baurechtsvertrag getroffen wurde, in die Rechte von Bauberechtigten eingegriffen, so hat dies nur zur Folge, dass sie die Entfernung des Gebäudes verlangen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115597
Dokumentnummer
JJR_20010711_OGH0002_0030OB00284_99G0000_002