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Rechtssatz RS0115653

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0115653

Geschäftszahl

9ObA159/01z

Entscheidungsdatum

05.09.2001

Rechtssatz

Zeiten, in denen der Arbeitnehmer wegen einer unberechtigt ausgesprochenen Entlassung von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeht, werden nicht als Zeiten einer Dienstverhinderung im Sinn dieser Bestimmung angesehen. Von einer Beeinträchtigung - dienstlicher - betrieblicher Interessen durch langdauernde Krankenstände kann bei einem Arbeitnehmer, der ohnehin wegen einer unberechtigten Entlassung vom Betrieb ausgeschlossen ist, nicht ausgegangen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115653

Dokumentnummer

JJR_20010905_OGH0002_009OBA00159_01Z0000_001