Rechtssatz RS0115653
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115653
Entscheidungsdatum
05.09.2001
Rechtssatz
Zeiten, in denen der Arbeitnehmer wegen einer unberechtigt ausgesprochenen Entlassung von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeht, werden nicht als Zeiten einer Dienstverhinderung im Sinn dieser Bestimmung angesehen. Von einer Beeinträchtigung - dienstlicher - betrieblicher Interessen durch langdauernde Krankenstände kann bei einem Arbeitnehmer, der ohnehin wegen einer unberechtigten Entlassung vom Betrieb ausgeschlossen ist, nicht ausgegangen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115653
Dokumentnummer
JJR_20010905_OGH0002_009OBA00159_01Z0000_001