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Rechtssatz RS0115701

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0115701

Geschäftszahl

9ObA191/01f

Entscheidungsdatum

05.09.2001

Rechtssatz

Das vorweg materiell-rechtlich der Belegschaft zustehende Anfechtungsrecht geht bei mangelnder Ausübung durch den Betriebsrat innerhalb einer Woche auf den Arbeitnehmer über, ohne dass es darauf ankommt, aus welchen Gründen der Betriebsrat die Anfechtung unterlassen hat. Wesentlich ist, dass zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung der Anfechtungsanspruch des Arbeitnehmers gegeben ist, sodass auch bei einer vom Arbeitnehmer vor Ablauf der dem Betriebsrat offenstehenden Frist und damit verfrüht eingebrachten Klage, wenn der Betriebsrat von seinem Anfechtungsrecht nicht Gebrauch macht, damit - wenn auch nach Einbringung der Klage - das Anfechtungsrecht auf den Arbeitnehmer übergegangen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115701

Dokumentnummer

JJR_20010905_OGH0002_009OBA00191_01F0000_001