Rechtssatz RS0115865
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115865
Entscheidungsdatum
13.11.2001
Rechtssatz
Konkurrierende Sorgepflichten sind auch dann zu berücksichtigen, wenn eine Unterhaltspflicht pauschal abgegolten wird. In diesem Fall ist der Abfindungsbetrag auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen; für diesen Zeitraum sind die anderen Unterhaltsansprüche entsprechend zu mindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115865
Dokumentnummer
JJR_20011113_OGH0002_0040OB00129_01A0000_001