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Rechtssatz RS0116016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0116016

Geschäftszahl

3Ob269/01g

Entscheidungsdatum

20.11.2001

Norm

EO §42 A1
dZPO §600

Rechtssatz

Ein in Deutschland anhängiges Nachverfahren gemäß Paragraph 600, dZPO ist der Einbringung einer Oppositionsklage oder einer Klage auf Ungültigerklärung oder Unwirksamerklärung beziehungsweise Aufhebung des der bewilligten Exekution zugrunde liegenden Titels oder einer Klage gleichzuhalten, die wegen der ausgeführten Einwendungen beide Rechtsschutzziele in sich vereinigt. Unter solchen Voraussetzungen ist auf das Nachverfahren der eine oder andere der Aufschiebungsgründe nach §42 Abs1 Z1 und Z5 EO oder es sind beide Gründe analog anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116016

Dokumentnummer

JJR_20011120_OGH0002_0030OB00269_01G0000_001