Rechtssatz RS0116082
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116082
Entscheidungsdatum
27.11.2001
Norm
EG-RL 96/9/EG - Datenbankrichlinie 31996L0009 Art7
UrhG §76c
UrhG §76d
Rechtssatz
Das in Art 7 der Richtlinie und in §§76c und 76d UrhG geregelte Schutzrecht ist ein neben dem Urheberrecht bestehendes und über dieses hinausgehendes Recht des Herstellers, die Entnahme und Weiterverwendung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Bestandteils einer mit erheblichem Aufwand hergestellten Datenbank und die Weiterverwertung der erlangten Information für gewerbliche Zwecke zu verhindern.Das in Artikel 7, der Richtlinie und in §§76c und 76d UrhG geregelte Schutzrecht ist ein neben dem Urheberrecht bestehendes und über dieses hinausgehendes Recht des Herstellers, die Entnahme und Weiterverwendung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Bestandteils einer mit erheblichem Aufwand hergestellten Datenbank und die Weiterverwertung der erlangten Information für gewerbliche Zwecke zu verhindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116082
Dokumentnummer
JJR_20011127_OGH0002_0040OB00252_01I0000_002