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Rechtssatz RS0116110×

Rechtssatz RS0116110

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0116110

Geschäftszahl

7Ob319/01i

Entscheidungsdatum

30.01.2002

Rechtssatz

Auch wenn man vom Kläger als damals 12-Jährigem noch nicht die volle Einsicht über die mit einem motorbetriebenen Fahrzeug zusammenhängenden Regeln und Verhaltensweisen erwarten darf, muss er sich beim gerichtsbekannt einfachen Mechanismus eines Go-Carts unter dem Gesichtspunkt einer Mitverschuldenszuweisung vorwerfen lassen, als Ungeübter eine relativ überhöhte Geschwindigkeit eingehalten und - als Reaktion auf die von seinem verrutschenden Helm verursachte Sichtbehinderung - das Gaspedal mit dem Bremspedal verwechselt zu haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116110

Dokumentnummer

JJR_20020130_OGH0002_0070OB00319_01I0000_001