Rechtssatz RS0116110
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116110
Entscheidungsdatum
30.01.2002
Rechtssatz
Auch wenn man vom Kläger als damals 12-Jährigem noch nicht die volle Einsicht über die mit einem motorbetriebenen Fahrzeug zusammenhängenden Regeln und Verhaltensweisen erwarten darf, muss er sich beim gerichtsbekannt einfachen Mechanismus eines Go-Carts unter dem Gesichtspunkt einer Mitverschuldenszuweisung vorwerfen lassen, als Ungeübter eine relativ überhöhte Geschwindigkeit eingehalten und - als Reaktion auf die von seinem verrutschenden Helm verursachte Sichtbehinderung - das Gaspedal mit dem Bremspedal verwechselt zu haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116110
Dokumentnummer
JJR_20020130_OGH0002_0070OB00319_01I0000_001