Rechtssatz RS0116133
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116133
Entscheidungsdatum
29.08.2017
Rechtssatz
Mangels ausdrücklicher oder schlüssiger gesetzlicher Zuweisung des Begehrens auf Bevorschussung von Erhaltungsarbeiten, die ein Mieter selbst durchzuführen beabsichtigt, in den Katalog des § 37 Abs 1 MRG, steht dieses für die Erledigung eines solchen Anspruchs nicht zur Verfügung.Mangels ausdrücklicher oder schlüssiger gesetzlicher Zuweisung des Begehrens auf Bevorschussung von Erhaltungsarbeiten, die ein Mieter selbst durchzuführen beabsichtigt, in den Katalog des Paragraph 37, Absatz eins, MRG, steht dieses für die Erledigung eines solchen Anspruchs nicht zur Verfügung.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 170/01p
Entscheidungstext OGH 18.12.2001 5 Ob 170/01p
- 5 Ob 109/08b
Entscheidungstext OGH 26.08.2008 5 Ob 109/08b
Beisatz: Dabei handelt es sich um eine gesicherte Rechtsprechung. (T1)
- 5 Ob 121/17f
Entscheidungstext OGH 29.08.2017 5 Ob 121/17f
Auch; Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116133
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2017
Dokumentnummer
JJR_20011218_OGH0002_0050OB00170_01P0000_001