Rechtssatz RS0116319
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116319
Entscheidungsdatum
09.04.2002
Rechtssatz
Die Verbücherung einer das Wohnungseigentum auflösenden Vereinbarung aller Miteigentümer und Wohnungseigentümer führt den Zustand schlichten Miteigentums herbei. Folglich ist die "Wiederbegründung" von Wohnungseigentum an der betreffenden Liegenschaft ein Fall des Neuerwerbs von Wohnungseigentum iSd §2 Abs2 WEG, für den -abgesehen von sonstigen Voraussetzungen- die Vorlage eines Gutachtens über die Nutzwertberechnung genügt, wie es in §12 Abs2 Z3 WEG vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116319
Dokumentnummer
JJR_20020409_OGH0002_0050OB00062_02G0000_001