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Rechtssatz RS0116319

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0116319

Geschäftszahl

5Ob62/02g

Entscheidungsdatum

09.04.2002

Rechtssatz

Die Verbücherung einer das Wohnungseigentum auflösenden Vereinbarung aller Miteigentümer und Wohnungseigentümer führt den Zustand schlichten Miteigentums herbei. Folglich ist die "Wiederbegründung" von Wohnungseigentum an der betreffenden Liegenschaft ein Fall des Neuerwerbs von Wohnungseigentum iSd §2 Abs2 WEG, für den -abgesehen von sonstigen Voraussetzungen- die Vorlage eines Gutachtens über die Nutzwertberechnung genügt, wie es in §12 Abs2 Z3 WEG vorgesehen ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 62/02g
    Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 62/02g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116319

Dokumentnummer

JJR_20020409_OGH0002_0050OB00062_02G0000_001