Rechtssatz RS0116339
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116339
Geschäftszahl
10ObS109/02f
Entscheidungsdatum
30.04.2002
Rechtssatz
Wurde eine Sicherheitswachebeamtin als Mitglied des "Kader Alpin" zu den Polizeieuropameisterschaften im alpinen und nordischen Schilauf durch ihren Dienstgeber einberufen und hatte sie der Einberufung in dieser Funktion auch Folge zu leisten, stand ihre Teilnahme an der erwähnten Veranstaltung in einem ausreichenden inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, sodass ihr Unfall als Dienstunfall im Sinn des § 90 B-KUVG zu beurteilen ist.Wurde eine Sicherheitswachebeamtin als Mitglied des "Kader Alpin" zu den Polizeieuropameisterschaften im alpinen und nordischen Schilauf durch ihren Dienstgeber einberufen und hatte sie der Einberufung in dieser Funktion auch Folge zu leisten, stand ihre Teilnahme an der erwähnten Veranstaltung in einem ausreichenden inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, sodass ihr Unfall als Dienstunfall im Sinn des Paragraph 90, B-KUVG zu beurteilen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116339
Dokumentnummer
JJR_20020430_OGH0002_010OBS00109_02F0000_001