Rechtssatz RS0116593
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116593
Entscheidungsdatum
16.07.2002
Rechtssatz
Ist die unbefristet angebotene Dienstleistung (Gebrauchsüberlassung von nahezu ausschließlich nicht mehr aktuellen Zeitschriften) für den angesprochenen Interessentenkreis (in Wien niedergelassene Ärzte) kostenlos, wobei diese Unentgeltlichkeit nicht aus Eigenmitteln der Erstbeklagten finanziert, sondern durch die Zahlung von "Vertriebsentgelten" jener Verlage erreicht wird, deren Zeitschriften zur Verleihung gelangen, liegt darin kein sittenwidriger Behinderungswettbewerb.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116593
Dokumentnummer
JJR_20020716_OGH0002_0040OB00121_02A0000_001