Rechtssatz RS0116595
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116595
Entscheidungsdatum
16.07.2002
Rechtssatz
Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat bei Bestellung des Vorstandes die absolute, durch nichts gebundene Beschlussfreiheit. Selbst wenn noch vor Bestellung zum Vorstandsmitglied ein Vorstandsvertrag abgeschlossen wird, besitzt daher das in Aussicht genommene Vorstandsmitglied im Fall des Unterbleibens einer Bestellung keinen Erfüllungsanspruch, weil der Vorstandsvertrag kein Versprechen der Aktiengesellschaft auf Bestellung, sondern nur die Festlegung von Rechten und Pflichten des Vorstandsmitglieds für den Fall einer Bestellung enthält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116595
Dokumentnummer
JJR_20020716_OGH0002_0040OB00163_02B0000_001