Rechtssatz RS0116605
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116605
Entscheidungsdatum
25.06.2002
Rechtssatz
Die im Hinblick auf Art 8 MRK gewährte Ausnahme von der Akteneinsicht in die Arbeitsbestätigung des Dienstgebers der Mutter müsste wegen des Grundsatzes eines fairen Verfahrens entfallen, wenn die Urkunde für das Verfahren relevante strittige Tatsachen beträfe.Die im Hinblick auf Artikel 8, MRK gewährte Ausnahme von der Akteneinsicht in die Arbeitsbestätigung des Dienstgebers der Mutter müsste wegen des Grundsatzes eines fairen Verfahrens entfallen, wenn die Urkunde für das Verfahren relevante strittige Tatsachen beträfe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116605
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2011
Dokumentnummer
JJR_20020625_OGH0002_0010OB00109_02I0000_002