Rechtssatz RS0116797
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116797
Geschäftszahl
10ObS421/01m
Entscheidungsdatum
18.06.2002
Norm
ASVG §4 Abs4
EStG allg
EStG §47 Abs2
Rechtssatz
Eine zu § 4 Abs 4 ASVG korrespondierende Bestimmung über freie Dienstverhältnisse fehlt im EStG. Abgesehen von den Ausnahmefällen des §47 Abs2 EStG ist ein einkommensteuerrechtliches Dienstverhältnis immer ein "echtes" im Sinne des ASVG, keinesfalls jedoch ein freier Dienstvertrag gemäß §4 Abs4 ASVG. Einkünfte aus freien Dienstverträgen begründen Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb und sind somit als betriebliche Einkünfte zu qualifizieren.Eine zu Paragraph 4, Absatz 4, ASVG korrespondierende Bestimmung über freie Dienstverhältnisse fehlt im EStG. Abgesehen von den Ausnahmefällen des §47 Abs2 EStG ist ein einkommensteuerrechtliches Dienstverhältnis immer ein "echtes" im Sinne des ASVG, keinesfalls jedoch ein freier Dienstvertrag gemäß §4 Abs4 ASVG. Einkünfte aus freien Dienstverträgen begründen Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb und sind somit als betriebliche Einkünfte zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116797
Dokumentnummer
JJR_20020618_OGH0002_010OBS00421_01M0000_002