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Rechtssatz RS0116806

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0116806

Geschäftszahl

10ObS255/02a

Entscheidungsdatum

27.08.2002

Rechtssatz

Die einmal täglich notwendige Entsorgung gebrauchter Windeln eines harninkontinenten Menschen, der die Windeln selbst wechseln und sammeln sowie sich noch selbständig reinigen kann, betrifft im Unterschied zur Entleerung und Reinigung des Leibstuhls nicht vornehmlich den persönlichen, sondern den sachlichen Lebensbereich, nämlich die Abfallentsorgung aus der Wohnung. Die Verrichtung gehört zur "Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116806

Dokumentnummer

JJR_20020827_OGH0002_010OBS00255_02A0000_001