Rechtssatz RS0116806
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116806
Geschäftszahl
10ObS255/02a
Entscheidungsdatum
27.08.2002
Rechtssatz
Die einmal täglich notwendige Entsorgung gebrauchter Windeln eines harninkontinenten Menschen, der die Windeln selbst wechseln und sammeln sowie sich noch selbständig reinigen kann, betrifft im Unterschied zur Entleerung und Reinigung des Leibstuhls nicht vornehmlich den persönlichen, sondern den sachlichen Lebensbereich, nämlich die Abfallentsorgung aus der Wohnung. Die Verrichtung gehört zur "Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116806
Dokumentnummer
JJR_20020827_OGH0002_010OBS00255_02A0000_001