Rechtssatz RS0116807
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116807
Entscheidungsdatum
25.01.2005
Rechtssatz
Durch die Zitierung "Kinder iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2" im § 260 ASVG wurde das Entstehen eines Waisenpensions(renten)anspruches der Enkel ausdrücklich ausgeschlossen, was schon den Gesetzesmaterialien eindeutig zu entnehmen ist. Dieser Ausschluss ist nicht gleichheitswidrig.Durch die Zitierung "Kinder iSd Paragraph 252, Absatz eins, Ziffer eins bis 4 und Absatz 2, im Paragraph 260, ASVG wurde das Entstehen eines Waisenpensions(renten)anspruches der Enkel ausdrücklich ausgeschlossen, was schon den Gesetzesmaterialien eindeutig zu entnehmen ist. Dieser Ausschluss ist nicht gleichheitswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116807
Dokumentnummer
JJR_20020917_OGH0002_010OBS00360_01S0000_001