Rechtssatz RS0116818
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116818
Entscheidungsdatum
14.05.2002
Rechtssatz
Aus der Anordnung des § 21 Abs 1 Z 1 WGG ergibt sich, dass die relative Nichtigkeit einer Entgeltsvereinbarung von demjenigen Mieter oder Nutzungsberechtigten geltend gemacht werden kann, dessen Vereinbarung mit der Bauvereinigung von der Nichtigkeitssanktion erfasst ist. Eine analoge Anwendung entsprechender Bestimmungen oder der Rechtsprechung zu § 21 MRG ist nicht zulässig.Aus der Anordnung des Paragraph 21, Absatz eins, Ziffer eins, WGG ergibt sich, dass die relative Nichtigkeit einer Entgeltsvereinbarung von demjenigen Mieter oder Nutzungsberechtigten geltend gemacht werden kann, dessen Vereinbarung mit der Bauvereinigung von der Nichtigkeitssanktion erfasst ist. Eine analoge Anwendung entsprechender Bestimmungen oder der Rechtsprechung zu Paragraph 21, MRG ist nicht zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116818
Dokumentnummer
JJR_20020514_OGH0002_0050OB00111_02P0000_003