Rechtssatz RS0116893
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116893
Entscheidungsdatum
20.01.2014
Norm
BWG idF BGBl 1993/532 §93 Abs2
WAG 1996 §23b Abs2
Rechtssatz
Der Anspruch nach § 93 Abs 2 BWG soll nicht zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Begünstigung des Einlegers führen. Erhält nun der Berechtigte aus dem Konkurs seine auf ihn entfallende Quote ausgezahlt, so ist diese auf die S 200.000,-- anzurechnen, da ihm sonst mehr als die garantierten S 200.000,-- ungekürzt zukämen. Dies bedeutet, dass der zu ermittelnde Einlagensicherungsbetrag um jenen Prozentsatz zu mindern ist, mit dem bereits eine quotenmäßige Befriedigung der Ansprüche des Einlegers erfolgt ist.Der Anspruch nach Paragraph 93, Absatz 2, BWG soll nicht zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Begünstigung des Einlegers führen. Erhält nun der Berechtigte aus dem Konkurs seine auf ihn entfallende Quote ausgezahlt, so ist diese auf die S 200.000,-- anzurechnen, da ihm sonst mehr als die garantierten S 200.000,-- ungekürzt zukämen. Dies bedeutet, dass der zu ermittelnde Einlagensicherungsbetrag um jenen Prozentsatz zu mindern ist, mit dem bereits eine quotenmäßige Befriedigung der Ansprüche des Einlegers erfolgt ist.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 98/02s
Entscheidungstext OGH 09.09.2002 7 Ob 98/02s
- 1 Ob 21/13i
Entscheidungstext OGH 29.04.2013 1 Ob 21/13i
Auch
- 4 Ob 243/12g
Entscheidungstext OGH 23.05.2013 4 Ob 243/12g
Auch
- 9 Ob 37/13a
Entscheidungstext OGH 25.06.2013 9 Ob 37/13a
Auch
- 6 Ob 49/13v
Entscheidungstext OGH 04.07.2013 6 Ob 49/13v
Auch
- 10 Ob 16/13w
Entscheidungstext OGH 23.07.2013 10 Ob 16/13w
Auch; Beisatz: Diese Erwägungen treffen gleichermaßen auf die Ansprüche nach § 23b Abs 2 WAG 1996 zu, sodass auch der nach dieser Bestimmung gesicherte Betrag von 20.000 EUR um jenen Prozentsatz zu mindern ist, der der ausgeschütteten Quote entspricht. (T1)
- 2 Ob 228/12m
Entscheidungstext OGH 30.07.2013 2 Ob 228/12m
Auch; Beis wie T1
- 10 Ob 39/13b
Entscheidungstext OGH 12.09.2013 10 Ob 39/13b
Beis wie T1
- 7 Ob 74/13b
Entscheidungstext OGH 17.09.2013 7 Ob 74/13b
Auch; Auch Beis wie T1
- 4 Ob 159/13f
Entscheidungstext OGH 20.01.2014 4 Ob 159/13f
Vgl auch; Beis ähnlich wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116893
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2014
Dokumentnummer
JJR_20020909_OGH0002_0070OB00098_02S0000_001