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Entscheidung 4 Ob 243/12g×

Entscheidung 4 Ob 243/12g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0116893 Rechtssatz 09.09.2002Zivilrecht
Der Anspruch nach § 93 Abs 2 BWG soll nicht zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Begünstigung des Einlegers führen. Erhält nun der Berechtigte aus dem Konkurs seine auf ihn entfallende Quote ausgezahlt, so ist diese auf die S 200.000,-- anzurechnen, da ih …
RS0116894 Rechtssatz 09.09.2002Zivilrecht
Die Forderungen des Einlegers müssen unabhängig davon gleich hoch sein, ob sie vor oder nach Quotenausschüttung im Konkursverfahren geltend gemacht werden (so auch schon 7Ob106/02t).
RS0128842 Rechtssatz 04.04.2013Zivilrecht
Der Entschädigungseinrichtung obliegt es zu behaupten und zu beweisen, dass und in welchem Umfang ein Zugriff der Anleger auf Gelder bzw Instrumente besteht.
RS0128843 Rechtssatz 04.04.2013Zivilrecht
Die Forderung der Anleger gegen die Entschädigungseinrichtung ist weder der Höhe nach noch der Fälligkeit nach von einer den Anlegern allenfalls zustehenden Konkursquote im Insolvenzverfahren des Wertpapierdienstleistungsunternehmens abhängig. Die Entschädi …
RS0128844 Rechtssatz 04.04.2013Zivilrecht
Haben Anleger im Liquidationsverfahren eines Fonds, in dem ihr Vermögen vom Wertpapierdienstleistungsunternehmen veranlagt wurde, nur die Aussicht auf den künftigen Erhalt einer nicht genau bestimmbaren, prozentuellen Quote auf Basis der nachgewiesenen Inve …
RS0128845 Rechtssatz 04.04.2013Zivilrecht
Auch für die Anlegerentschädigung nach dem WAG gilt das allgemeine Prioritätsprinzip, wonach diejenigen, die exekutiv zuerst auf ein beschränktes Vermögen greifen, voll befriedigt werden, wohingegen diejenigen, die ihren Anspruch erst später, wenn der Haftu …
RS0128925 Rechtssatz 29.04.2013Zivilrecht
Auch nach der Novellierung des WAG 2007 durch BGBl I 39/2009 besteht für alle - auch die vorher - geschädigten Anleger nur ein Treuhandvermögen. Übersteigt der Schaden des Anlegers den in § 75 Abs 2 und § 76 Abs 4 WAG 2007 (früher § 23b Abs 2 Satz 3 und § 2 …