Rechtssatz RS0116923
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116923
Entscheidungsdatum
15.10.2002
Rechtssatz
Haben Lizenzverträge zur Folge, dass auf dem österreichischen Markt für Turnierbälle nur die in den Lizenzverträgen zugelassenen und nur im offiziellen Vertriebsnetz erhältlichen Bälle der „Ballpartner" mit ÖTV-Aufdruck verwendet werden dürfen, wird der Markt für Turnierbälle damit abgeschottet. Sind davon jedenfalls mehr als 5% des österreichischen Markts für Tennisbälle betroffen, ist damit die durch die Lizenzverträge bewirkte Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels auch spürbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116923
Dokumentnummer
JJR_20021015_OGH0002_0040OB00201_02S0000_002