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Rechtssatz RS0116933

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0116933

Geschäftszahl

8Ob71/02b

Entscheidungsdatum

19.09.2002

Rechtssatz

Ein Vertrag, in dem im Zusammenhang mit der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Darlehens durch eine Brauerei vereinbart wird, dass eine bestimmte Gesamtmenge sowie eine jährliche Mindestmenge an Bier abgenommen werden muss, ist nicht als ein reiner Darlehensvertrag mit der Nebenabrede des Bierbezuges, sondern als gemischter Vertrag zu qualifizieren. Wird der Bierbezug vorzeitig beendet, so ist das Darlehen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig getilgt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 71/02b
    Entscheidungstext OGH 19.09.2002 8 Ob 71/02b

Schlagworte

Bierlieferungsvertrag; Bierbezugsvertrag; Bierabnahmeverpflichtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116933

Dokumentnummer

JJR_20020919_OGH0002_0080OB00071_02B0000_001