Rechtssatz RS0116948
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116948
Entscheidungsdatum
19.09.2002
Rechtssatz
Der Frachtführer stellt das Gut im Sinne des Art 30 Abs 3 CMR dem Empfänger schon dann zur Verfügung, wenn er es ihm zur Ablieferung anbietet. Die Frist des Art 30 Abs 3 CMR beginnt auch dann zu laufen, wenn der Empfänger die Annahme des ihm vom Frachtführer zur Ablieferung angebotenen Gutes ablehnt.Der Frachtführer stellt das Gut im Sinne des Artikel 30, Absatz 3, CMR dem Empfänger schon dann zur Verfügung, wenn er es ihm zur Ablieferung anbietet. Die Frist des Artikel 30, Absatz 3, CMR beginnt auch dann zu laufen, wenn der Empfänger die Annahme des ihm vom Frachtführer zur Ablieferung angebotenen Gutes ablehnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116948
Dokumentnummer
JJR_20020919_OGH0002_0030OB00316_01V0000_001