Rechtssatz RS0116964
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116964
Geschäftszahl
10ObS231/02x
Entscheidungsdatum
12.11.2002
Rechtssatz
Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob ein Versicherter imstande ist, durch die in den letzten 15 Jahren überwiegend ausgeübte Tätigkeit die so genannte Lohnhälfte zu verdienen, sind die Anforderungen, die an diese Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt in ihrer aktuellen Ausformung gestellt werden (vgl 10 ObS 236/00d).Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob ein Versicherter imstande ist, durch die in den letzten 15 Jahren überwiegend ausgeübte Tätigkeit die so genannte Lohnhälfte zu verdienen, sind die Anforderungen, die an diese Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt in ihrer aktuellen Ausformung gestellt werden vergleiche 10 ObS 236/00d).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116964
Dokumentnummer
JJR_20021112_OGH0002_010OBS00231_02X0000_001