Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0117136×

Rechtssatz RS0117136

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117136

Geschäftszahl

7Ob55/02t

Entscheidungsdatum

12.06.2002

Rechtssatz

Während einer berufsbedingten, voraussichtlich ein bis zwei Wochen dauernden Ortsabwesenheit muss der Versicherungsnehmer keinen Nachsendeauftrag erteilen, um von einer qualifizierten Mahnung nach §39 Abs1 VersVG Kenntnis erlangen zu können. Dies gilt auch, wenn sich die Ortsabwesenheit jeweils nach den Gegebenheiten des Arbeitseinsatzes verlängerte, da ihm dann die Post erst recht nicht zugekommen wäre, wenn die Arbeitsbelastung nur einen kürzeren Aufenthalt notwendig gemacht hätte. Hätte die beklagte Versicherung die qualifizierte Mahnung, um ihren Zugang nachweisen zu können, eingeschrieben an den Kläger gesandt, so wäre auch in diesem Fall eine Zustellung infolge Ortsabwesenheit des Empfängers an diesen persönlich nicht möglich gewesen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 55/02t
    Entscheidungstext OGH 12.06.2002 7 Ob 55/02t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117136

Dokumentnummer

JJR_20020612_OGH0002_0070OB00055_02T0000_003