Rechtssatz RS0117138
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117138
Entscheidungsdatum
30.10.2002
Rechtssatz
Jede Sachwalterbestellung für einen Elternteil bewirkt, dass dieser als nicht mehr voll Geschäftsfähiger von der Vermögensverwaltung und gesetzlichen Vertretung kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§145a ABGB idF KindRÄG 2001). Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen.Jede Sachwalterbestellung für einen Elternteil bewirkt, dass dieser als nicht mehr voll Geschäftsfähiger von der Vermögensverwaltung und gesetzlichen Vertretung kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§145a ABGB in der Fassung KindRÄG 2001). Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117138
Dokumentnummer
JJR_20021030_OGH0002_0070OB00185_02K0000_001