Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0117186×

Rechtssatz RS0117186

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117186

Geschäftszahl

8Ob92/02s

Entscheidungsdatum

28.11.2002

Norm

EStG 1988 §24 Abs2
KO §46 Abs1 Z2

Rechtssatz

Weder der Bestand eines negativen Kapitalkontos an sich noch die Konkurseröffnung über die KG sind für das Entstehen eines zu versteuernden Veräußerungsgewinnes relevant, da in diesen Zeitpunkten noch eine Fortführung - zB Auffüllung des negativen Kapitalkontos durch spätere Gewinnzuweisung oder Sanierung durch Zwangsausgleich - theoretisch möglich wäre. Erst wenn beim endgültigen Ausscheiden eines Gesellschafters bzw der Vollbeendigung der Gesellschaft ein negatives Kapitalkonto besteht, das nicht aufgefüllt werden muss, ist der die Abgabenpflicht auslösende Sachverhalt verwirklicht. Die Einkommensteuerforderung für einen erst während des Konkurses des Gemeinschuldners durch Liquidation einer KG mit negativem Kapitalkonto des Gemeinschuldners (als Kommanditist ohne Auffüllungsverpflichtung) entstandenen Veräußerungsgewinn ist weder Masse- noch Konkursforderung, sondern eine Forderung gegen das konkursfreie Vermögen des Gemeinschuldners.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 92/02s
    Entscheidungstext OGH 28.11.2002 8 Ob 92/02s
    Veröff: SZ 2002/162

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117186

Dokumentnummer

JJR_20021128_OGH0002_0080OB00092_02S0000_001