Rechtssatz RS0117265
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117265
Entscheidungsdatum
20.03.2007
Rechtssatz
Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge, die ihm im Rahmen einer Geschäftsverbindung mit dem Kunden erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie vom Kunden stammen, und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist." verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB und ist daher unzulässig.Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge, die ihm im Rahmen einer Geschäftsverbindung mit dem Kunden erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie vom Kunden stammen, und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist." verstößt gegen Paragraph 879, Absatz 3, ABGB und ist daher unzulässig.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 179/02f
Entscheidungstext OGH 19.11.2002 4 Ob 179/02f
Veröff: SZ 2002/153
- 4 Ob 221/06p
Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/06p
Ähnlich; Beisatz: Hier: Aufträge im Rahmen des Interactive Voice Response. (Klausel 37) (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117265
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2025
Dokumentnummer
JJR_20021119_OGH0002_0040OB00179_02F0000_001