Rechtssatz RS0117342
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117342
Entscheidungsdatum
28.03.2019
Rechtssatz
Mehrere "eingeantwortete" Erben als Beklagte, die aufgrund einer Erbschaftsklage in Anspruch genommen werden, bilden eine materielle Streitgenossenschaft, sofern - außer dem Berufungsgrund - gegen einen der Erben nicht noch weitere Tatsachen geltend gemacht wurden, die sich (nur) auf den Bestand der gegen ihn erhobenen Quotenforderung beziehen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 309/02a
Entscheidungstext OGH 28.01.2003 1 Ob 309/02a
- 2 Ob 214/18m
Entscheidungstext OGH 28.03.2019 2 Ob 214/18m
nur: Mehrere eingeantwortete Erben als Beklagte, die aufgrund einer Erbschaftsklage in Anspruch genommen werden, bilden eine materielle Streitgenossenschaft. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117342
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2019
Dokumentnummer
JJR_20030128_OGH0002_0010OB00309_02A0000_001