Rechtssatz RS0117443
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117443
Entscheidungsdatum
25.03.2003
Rechtssatz
Ein Ausstellungstitel wird nicht als Hinweis auf den jeweiligen Künstler, sondern als Ausdruck dessen aufgefasst, was mit der Ausstellung vermittelt werden soll. Ob zwei Ausstellungstitel einander verwechselbar ähnlich sind, hängt daher nicht davon ab, wie bekannt der Künstler ist, dessen Werke ausgestellt werden (Vibrationen/Good Vibrations, wobei "Good Vibrations" als Titel einer Ausstellung von Werken des Künstlers Manfred Deix verwendet wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117443
Dokumentnummer
JJR_20030325_OGH0002_0040OB00013_03W0000_001