Rechtssatz RS0117509
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117509
Entscheidungsdatum
24.04.2003
Rechtssatz
Wurde im Meistbotsverteilungsbeschluss einer Pfandgläubigerin die teilweise Berichtigung einer durch Höchstbetragspfandrecht besicherten Forderung durch Übernahme des entsprechenden Meistbotsrestes durch den Ersteher zugewiesen, dann stehen der Einverleibung der Teillöschung der Höchstbetragshypothek keine rechtlichen Hindernisse entgegen. Eine (teilweise) Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine Festbetragshypothek ist nicht zwingend vorgeschrieben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117509
Dokumentnummer
JJR_20030424_OGH0002_0030OB00013_03P0000_001