Rechtssatz RS0117573
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117573
Entscheidungsdatum
25.03.2003
Rechtssatz
Mangels besonderer Umstände ist die Erklärung des Verkäufers, zuzusichern und zu garantieren, dass es sich um ein Originalgemälde eines bestimmten Künstlers handle, das das Fünffache des vereinbarten Kaufpreises wert sei, als bloße Eigenschaftszusicherung und nicht als Garantieerklärung, mit der eine Haftung auf das Erfüllungsinteresse (Differenz zwischen dem behaupteten Wert und dem vereinbarten Kaufpreis) übernommen wird, zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117573
Dokumentnummer
JJR_20030325_OGH0002_0010OB00041_03S0000_001