Rechtssatz RS0117592
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117592
Entscheidungsdatum
28.04.2003
Rechtssatz
Unter "nicht benützte und nicht beaufsichtigte Baulichkeiten" in Art 6 Abs 2 AWB ist nicht bloß das (Gesamt-)Gebäude (also Haus), sondern auch die einzelnen darin befindlichen Wohnungen zu verstehen.Unter "nicht benützte und nicht beaufsichtigte Baulichkeiten" in Artikel 6, Absatz 2, AWB ist nicht bloß das (Gesamt-)Gebäude (also Haus), sondern auch die einzelnen darin befindlichen Wohnungen zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117592
Dokumentnummer
JJR_20030428_OGH0002_0070OB00082_03I0000_001