Rechtssatz RS0117622
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117622
Entscheidungsdatum
22.05.2003
Rechtssatz
§3 Abs1 und §4 ARG sind so auszulegen, dass wöchentliche Ruhezeiten zwar nur für die Mindestruhezeit einer Kalenderwoche angerechnet werden können, auch wenn sie in andere Kalenderwochen hineinragen, nicht aber, dass solche in andere Kalenderwochen hineinragenden Teile von Ruhezeiten auf diese Mindestruhezeit nicht mehr angerechnet werden können. (Hier: Der Ruhezeit in der [hier: dritten] Schichtwoche von Montag 0.00Uhr bis Montag 21.15Uhr [Arbeitsbeginn] kann daher die Ruhezeit von Sonntag 21.15 Uhr bis Montag 0.00Uhr hinzugerechnet werden, obwohl diese zwei Stunden und 45Minuten in eine andere Kalenderwoche hineinragen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117622
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008
Dokumentnummer
JJR_20030522_OGH0002_008OBA00015_03V0000_001