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Rechtssatz RS0117622

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117622

Geschäftszahl

8ObA15/03v

Entscheidungsdatum

22.05.2003

Rechtssatz

§3 Abs1 und §4 ARG sind so auszulegen, dass wöchentliche Ruhezeiten zwar nur für die Mindestruhezeit einer Kalenderwoche angerechnet werden können, auch wenn sie in andere Kalenderwochen hineinragen, nicht aber, dass solche in andere Kalenderwochen hineinragenden Teile von Ruhezeiten auf diese Mindestruhezeit nicht mehr angerechnet werden können. (Hier: Der Ruhezeit in der [hier: dritten] Schichtwoche von Montag 0.00Uhr bis Montag 21.15Uhr [Arbeitsbeginn] kann daher die Ruhezeit von Sonntag 21.15 Uhr bis Montag 0.00Uhr hinzugerechnet werden, obwohl diese zwei Stunden und 45Minuten in eine andere Kalenderwoche hineinragen.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117622

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008

Dokumentnummer

JJR_20030522_OGH0002_008OBA00015_03V0000_001