Rechtssatz RS0117625
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117625
Entscheidungsdatum
29.04.2003
Rechtssatz
Das in Österreich seit 1. 12. 1998 in Geltung stehende Übereinkommen vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ) ist auf vertragliche Schuldverhältnisse bei Sachverhalten, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen, nicht aber auf die Lösung der Frage, ob ein Vertreter die Person, für deren Rechnung er zu handeln vorgibt, Dritten gegenüber verpflichten kann, also auf Fragen der Stellvertretung, anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117625
Dokumentnummer
JJR_20030429_OGH0002_0040OB00068_03H0000_001