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Rechtssatz RS0117685

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117685

Geschäftszahl

2Ob64/03f

Entscheidungsdatum

24.04.2003

Norm

BG zur Durchführung des New Yorker Unterhaltsschutzabk allg

Rechtssatz

Das Übereinkommen verfolgt den Zweck, dem Berechtigten möglichst rasch zu seinem Unterhalt zu verhelfen, wofür speziell die Inanspruchnahme der inländischen Gerichte als Übermittlungsstelle vorgesehen wurde um damit insgesamt die Geltendmachung eines solchen Unterhaltsanspruches zu erleichtern.

Der Mechanismus zur erleichterten Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland kann nach diesem Übereinkommen auch neben bestehenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen zur Vollstreckung bestehender Unterhaltstitel im betreffenden Auslandsstaat in Anspruch genommen werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 64/03f
    Entscheidungstext OGH 24.04.2003 2 Ob 64/03f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117685

Dokumentnummer

JJR_20030424_OGH0002_0020OB00064_03F0000_001