Rechtssatz RS0117734
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117734
Entscheidungsdatum
29.04.2003
Rechtssatz
Liegt weder ein Kauf des Datenträgers noch ein Kauf der darauf gespeicherten Daten vor, kann eine Auseinandersetzung mit den Argumenten für eine analoge Anwendung der Bestimmungen über den Gutglaubenserwerb des Eigentums auf den Erwerb der Werknutzungsbewilligung beim Kauf eines Datenträgers unterbleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117734
Dokumentnummer
JJR_20030429_OGH0002_0040OB00057_03S0000_001