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Rechtssatz RS0117759

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117759

Geschäftszahl

1Ob101/03i

Entscheidungsdatum

27.05.2003

Rechtssatz

Die Überwälzung der anteiligen Aufschließungskosten auf den Erwerber einer Eigentumswohnung ist nicht ungewöhnlich, vielmehr geschäftstypisch. Ist die Bestimmung über die Zahlung der Aufschließungskosten nach dem äußeren Erscheinungsbild des Kaufvertrags dort eingeordnet, wo ein durchschnittlich sorgfältiger Leser nach den Umständen mit ihr rechnen muss, nämlich in dem mit "Kostentragung" überschriebenen Vertragspunkt, ist sie im Licht des Paragraph 864 a, ABGB unbedenklich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117759

Dokumentnummer

JJR_20030527_OGH0002_0010OB00101_03I0000_003