Rechtssatz RS0117766
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117766
Entscheidungsdatum
19.12.2005
Rechtssatz
Eine internationale Marke im Sinne des Madrider Markenabkommens, für die Schutz in Österreich beansprucht wird, bildet ein in Österreich gelegenes Vermögen im Sinne des § 99 JN, das jedenfalls am Sitz des österreichischen Patentamtes "lokalisiert" ist.Eine internationale Marke im Sinne des Madrider Markenabkommens, für die Schutz in Österreich beansprucht wird, bildet ein in Österreich gelegenes Vermögen im Sinne des Paragraph 99, JN, das jedenfalls am Sitz des österreichischen Patentamtes "lokalisiert" ist.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 128/03g
Entscheidungstext OGH 08.07.2003 4 Ob 128/03g
Veröff: SZ2003/77
- 4 Ob 204/05m
Entscheidungstext OGH 19.12.2005 4 Ob 204/05m
Auch; Beisatz: Das durch die internationale Registrierung auch in Österreich entstandene Markenrecht ist daher einem (österreichischem) Markenrecht gleichzuhalten, wie es durch Anmeldung und Registrierung der Marke beim Österreichischen Patentamt entsteht. (T1); Veröff: SZ 2005/184
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117766
Dokumentnummer
JJR_20030708_OGH0002_0040OB00128_03G0000_001