Rechtssatz RS0117776
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117776
Entscheidungsdatum
20.02.2006
Rechtssatz
Um sich der Haftung nach dieser Gesetzesstelle zu entziehen, hat der beklagte Unternehmer zu behaupten und zu beweisen, dass sich seine, die Gewinnzusage enthaltende Zusendung an einen Unternehmer in dieser Eigenschaft richtete.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117776
Dokumentnummer
JJR_20030701_OGH0002_0010OB00118_03I0000_002