Rechtssatz RS0117861
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117861
Entscheidungsdatum
13.05.2003
Rechtssatz
Es ist tatsächlich nicht zu vertreten, in einem Fall, wo Baderaum und WC unmittelbar durch eine Türe verbunden sind und das WC durch ein normales Fenster ins Freie entlüftet werden kann (das WC überdies nur vom Baderaum aus zu betreten ist), die Entlüftung des Baderaumes als nach der Verkehrsauffassung unzeitgemäß zu bewerten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117861
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2023
Dokumentnummer
JJR_20020513_OGH0002_0050OB00103_03P0000_001