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Rechtssatz RS0117891

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117891

Geschäftszahl

5Ob73/03a

Entscheidungsdatum

29.04.2003

Rechtssatz

Eine abstrakte Rechtsbelehrungspflicht dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber über allgemeine Verjährungsfristen eines dem Wohnungseigentümer selbst gegen den Erstverkäufer zustehenden Anspruches geht über die Interessenswahrungspflicht des Verwalters hinaus. Es gehört nicht zu den typischen Verwalterpflichten, nicht von ihm selbst geltend zu machende Ansprüche evident zu halten und den Berechtigten vor einer allgemeinen Verjährung zu warnen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 73/03a
    Entscheidungstext OGH 29.04.2003 5 Ob 73/03a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117891

Dokumentnummer

JJR_20030429_OGH0002_0050OB00073_03A0000_002