Rechtssatz RS0117979
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0117979
Entscheidungsdatum
01.08.2003
Norm
ÖNorm A 2050 Pkt7.3.6
Rechtssatz
Eine vertiefte Angebotsprüfung ist dann vorzunehmen, wenn entweder der Gesamtpreis oder Einheitspreise zu hoch oder zu niedrig sind oder Zweifel an der Angemessenheit der Preise bestehen. Es geht also in erster Linie darum, ob die angesetzten Preise nach den jeweiligen Kalkulationserwägungen plausibel erklärt werden können. Das Ergebnis der vertieften Angebotsprüfung fließt in die Angebotswertung ein, nimmt aber deren Ergebnis nicht vorweg.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117979
Dokumentnummer
JJR_20030801_OGH0002_0010OB00239_02G0000_002