Rechtssatz RS0118067
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118067
Geschäftszahl
10ObS202/03h
Entscheidungsdatum
16.09.2003
Rechtssatz
Nicht erst nach Ablauf des ersten Jahres nach Eintritt des Versicherungsfalls ist zu beurteilen, ob noch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von zumindest von 30 vH zu erwarten ist, vielmehr ist diese Einschätzung bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt innerhalb des ersten Jahres prognostisch - unter der Prämisse eines komplikationsfreien Heilungsprozesses - vorzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118067
Dokumentnummer
JJR_20030916_OGH0002_010OBS00202_03H0000_001