Rechtssatz RS0118095
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118095
Entscheidungsdatum
12.09.2003
Norm
ERA 500 Art13
ERA 500 Art14
Rechtssatz
Durch die in Art 14 lit c ERA 500 geschaffene Möglichkeit, dass sich die Akkreditiv eröffnende Bank wegen eines Verzichts auf Geltendmachung der Unstimmigkeiten eingereichter Dokumente nach eigenem Ermessen an den Auftraggeber wenden kann, verlängert sich die in Art 13 ERA 500 mit den Worten "angemessene, sieben Bankarbeitstage nach dem Tag des Dokumentenerhalts nicht überschreitende Zeit" festgelegte angemessene Frist nicht in jedem Fall gebotener Rückfrage auf 7 Tage.Durch die in Artikel 14, Litera c, ERA 500 geschaffene Möglichkeit, dass sich die Akkreditiv eröffnende Bank wegen eines Verzichts auf Geltendmachung der Unstimmigkeiten eingereichter Dokumente nach eigenem Ermessen an den Auftraggeber wenden kann, verlängert sich die in Artikel 13, ERA 500 mit den Worten "angemessene, sieben Bankarbeitstage nach dem Tag des Dokumentenerhalts nicht überschreitende Zeit" festgelegte angemessene Frist nicht in jedem Fall gebotener Rückfrage auf 7 Tage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118095
Dokumentnummer
JJR_20030912_OGH0002_0020OB00194_03Y0000_001