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Rechtssatz RS0118157

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0118157

Geschäftszahl

3Ob183/03p; 4Ob207/24f

Entscheidungsdatum

29.09.2025

Norm

NWG §4 Abs2

Rechtssatz

Die Einräumung eines Notwegs scheidet gemäß Paragraph 4, Absatz 2, NWG dann aus, wenn ein solcher Weg die Aufrechterhaltung der einheitlichen Bewirtschaftung bzw Benützung der betroffenen Liegenschaften unmöglich machte oder erheblich erschwerte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 183/03p
    Entscheidungstext OGH 26.09.2003 3 Ob 183/03p
    Veröff: SZ 2003/113
  • 4 Ob 207/24f
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 29.09.2025 4 Ob 207/24f
    vgl; Beisatz: Hier: die Eigentümerin eines Grundstücks will im Gartensiedlungsgebiet ein Wohnhaus errichten und dafür einen bestehenden Fußweg zu einer Zufahrt für PKW und LWK ausbauen lassen, wozu ua eine Stützmauer der Antragsgegner zurückversetzt werden muss. Besonders berücksichtigt wurde, dass die Flächen aufgrund eines von den Antragsgegnern selbst erwirkten Teilungsplans bereits als Verkehrsflächen gewidmet und nach Abtragung der darauf befindlichen Baulichkeiten in das öffentliche Gut zu übertragen sind (auch wenn dies in absehbarer Zeit nicht zu erwarten war). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118157

Im RIS seit

26.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2026

Dokumentnummer

JJR_20030926_OGH0002_0030OB00183_03P0000_004