Rechtssatz RS0118225
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118225
Entscheidungsdatum
07.10.2003
Rechtssatz
Die Klausel in AGB "Der tatsächliche Wert einer Sendung kann höchstens den von Ihnen ursprünglich bezahlten Kaufpreis plus 10% betragen." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG und ist daher unzulässig.Die Klausel in AGB "Der tatsächliche Wert einer Sendung kann höchstens den von Ihnen ursprünglich bezahlten Kaufpreis plus 10% betragen." verstößt gegen Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 9, KSchG und ist daher unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118225
Dokumentnummer
JJR_20031007_OGH0002_0040OB00130_03A0000_008