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Rechtssatz RS0118228

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0118228

Geschäftszahl

4Ob130/03a

Entscheidungsdatum

07.10.2003

Rechtssatz

Die Klausel in AGB "Wir haften nicht für den Verlust, die Beschädigung oder falsche Zustellung einer Sendung, wenn dafür Umstände verantwortlich sind, die sich unserer Kontrolle entziehen. Dazu gehören

  • Strichaufzählung
    ein Mangel beziehungsweise die natürliche Beschaffenheit des Gutes, auch wenn uns dieser/diese bei Übernahme der Sendung bekannt war;
  • Strichaufzählung
    die Post, einen anderen Luftfrachtführer oder einen anderen Dritten, mit dem wir einen Vertrag abschließen, um Sendungen an Zielorte zu bringen, die wir selbst nicht direkt bedienen. Wir sind auch dann nicht haftbar, wenn der Versender nicht um eine Vereinbarung mit einem Dritten gebeten hat oder davon nicht gewusst hat.
Wir haften ebenfalls nicht für die Beschädigung oder Löschung elektronischer oder fotografischer Abbildungen oder Aufzeichnungen durch Elektrizität oder Magnetkräfte." verstößt gegen Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 9, KSchG soweit sie das Transportunternehmen für Verhalten der Post, eines anderen Luftfrachtführers oder eines anderen Dritten, mit dem die Beklagte einen Beförderungsvertrag abschließt, freizeichnet, soweit sie die Haftung für die Beschädigung oder Löschung elektronischer oder fotografischer Abbildungen oder Aufzeichnungen durch Elektrizität oder Magnetkräfte ausschließt ist sie aber zulässig.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 130/03a
    Entscheidungstext OGH 07.10.2003 4 Ob 130/03a
    Veröff: SZ 2003/115

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118228

Dokumentnummer

JJR_20031007_OGH0002_0040OB00130_03A0000_011