Rechtssatz RS0118229
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118229
Entscheidungsdatum
07.10.2003
Rechtssatz
Die Klausel in AGB "Für folgende Schäden beziehungsweise Ereignisse übernehmen wir unabhängig davon, ob sie vertraglich oder außervertraglich entstehen, keine Haftung, auch nicht, wenn sie durch Fahrlässigkeit verursacht oder von uns verschuldet wurden:
Folgeschäden oder untypische oder unvorhersehbare Schäden oder Verluste;
andere mittelbare Schäden;
Verstoß gegen andere Verträge.
Folgeschäden beinhalten insbesondere Einkommensverluste, entgangenen Gewinn und Verluste von Zinsen und Absatzmärkten." verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG.Folgeschäden beinhalten insbesondere Einkommensverluste, entgangenen Gewinn und Verluste von Zinsen und Absatzmärkten." verstößt gegen Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 9, KSchG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118229
Dokumentnummer
JJR_20031007_OGH0002_0040OB00130_03A0000_012