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Rechtssatz RS0118266

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0118266

Geschäftszahl

8ObA45/03f

Entscheidungsdatum

30.10.2003

Rechtssatz

Bei der Frage, ob Zeitungs- und Werbemittelzusteller echte Arbeitnehmer sind, ist entscheidend, ob die Zusteller in der persönlichen Gestaltung ihrer Arbeit weitgehend frei sind und ob eine persönliche Arbeitspflicht besteht. Dabei kommt dem Umstand, dass die Zusteller räumlich nicht in die Betriebsstätte der Auftraggeber eingebunden waren, keine Bedeutung zu, zumal Zusteller schon bedingt durch die Art der Tätigkeit im "Außendienst" arbeiten, wodurch die örtliche Eingliederung in den Betrieb naturgemäß kaum oder jedenfalls nur in viel geringerem Maße besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118266

Dokumentnummer

JJR_20031030_OGH0002_008OBA00045_03F0000_002